Skip to main content

Auslösekriterien NH-Sicherung gemäss StV

Mehr
7 Jahre 9 Monate her #1773 von Cosinus
Hallo zusammen

Woher kommt eigentlich die 120min-Regel für das auslösen der NH-Sicherung. In der StV Art. 55 Abs. 1 steht ja nur, dass die Auslösung "sicher" zu erfolgen hat. Als "sicher" hat sich die 120min-Regel durchgesetzt, nur woher kommt das?

Gruss

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
7 Jahre 9 Monate her #1775 von Unsymmetrie
Hallo Cosinus

Es sind nicht 120 Minuten sondern 120 Sekunden = 2 Minuten.
Bei den Regeln des SEV 3755 Erden als Schutzmassnahme in Elektrischen Anlagen steht
Die Ausschaltung kann als sicher gelten, wenn sie innerhalb von zwei Minuten erfolgt.
Hoffe dir damit geholfen zu haben.

Gruss die Unsymmetrie

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 0.312 Sekunden
Powered by Kunena Forum