Hallo zusammen
Woher kommt eigentlich die 120min-Regel für das auslösen der NH-Sicherung. In der StV Art. 55 Abs. 1 steht ja nur, dass die Auslösung "sicher" zu erfolgen hat. Als "sicher" hat sich die 120min-Regel durchgesetzt, nur woher kommt das?
Gruss