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Arbeiten unter Spannung - Lernende Netzelektriker

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2 Jahre 6 Monate her #2058 von Hügliklemme
Ist es grundsätzlich möglich, dass Lernende Netzelektriker im letzten Lehrjahr Arbeiten unter Spannung (AuS1 und AuS2) ausführen dürfen? Falls ja welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

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2 Jahre 6 Monate her - 2 Jahre 6 Monate her #2060 von Fresco
Hallo Hügliklemme

Um Arbeiten unter Spannung durchführen zu dürfen, gibt es mehrere Voraussetzungen.

- geeignetes ausgebildetes Personal
- Regelmässige Schulung
- genügend Praktische Einsätze
- sicherer Standort (StV. Art. 76 + 77)

Bei AuS 1 (Niederspannung) darf ein Lehrling Schritt für Schritt herangeführt werden. Darunter fallen Routinearbeiten wie, Arbeiten an Messkreisen, Prüfen, Messen etc. (StV. Art. 75.3 + 79.2) In diesem Fall mit dem Lehrling, ist noch hinzuzufügen, dass immer eine vom Betriebsinhaber ernannte instruierte Person diese Arbeiten beaufsichtigt.

Bei AuS 2 (Niederspannung) muss mind. 1 Person Sachverständig, die das arbeiten unter Spannung leitet, und mind. 1 Person instruiert dabei sein, die diese Arbeiten ausführen dürfen.
Ein Lehrling kann weder die Sachverständigkeit haben, wie auch nicht für AuS 2 instruiert werden. Daher ist dies nicht erlaubt. (StV. Art. 79.1)

Die zusätzliche Anforderungen an die Schutzkleidung schreibt der Art. 78 in der StV vor. Die minimale vorgeschriebene Schutzstufe bezogen auf denn zu erwarteten Kurzschlussstrom ist der ESTI Weisung Nr. 407 / Version 0720 zu entnehmen.


Gruss Fresco

The Panisher
Letzte Änderung: 2 Jahre 6 Monate her von Fresco.

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