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Neue Bauarbeiten Verordnung, Art. 4

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1 Jahr 4 Monate her #2090 von Unsymmetrie
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Art. 4 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept 1 Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass vor Beginn der Bauarbeiten ein Konzept vorliegt, in dem die für seine Arbeiten auf der Baustelle erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen aufgezeigt werden. Das Konzept muss namentlich die Notfallorganisation regeln.2 Es muss schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, erstellt werden.

- macht Ihr das?
- auf jeder Baustelle?
- ein allgemeines, oder ein abgestimmtes auf die Baustelle?

Gruss 

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