Geschätzte Community
Art. 4 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept
1 Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass vor Beginn der Bauarbeiten ein Konzept vorliegt, in dem die für seine Arbeiten auf der Baustelle erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen aufgezeigt werden. Das Konzept muss namentlich die Notfallorganisation regeln.2 Es muss schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, erstellt werden.
- macht Ihr das?
- auf jeder Baustelle?
- ein allgemeines, oder ein abgestimmtes auf die Baustelle?
Gruss